Nitrosamine und Luftballons

In den vergangenen Jahren sind dank Ökotest, Greenpeace & Co Luftballons wegen enthaltener Nitrosamine wiederholt in Verruf geraten. Von giftigen Ballons war dort die Rede, was sicherlich etwas überzogen war. Aber dennoch, Nitrosamine und deren Vorstufen, s.g. nitrosierbare Stoffe, gelten als krebserregend und haben in Spielzeugen nichts zu suchen, wenngleich sie selbst  bei aufwendiger Herstellung in absolut unbedenklichen Spuren nicht vermeidbar sind. Auch in Lebensmitteln wie Fisch, Bier , Käse und gepökelten Produkten sind Spuren davon enthalten. Tabakrauch enthält zum Beispiel hohe Konzentrationen an Nitrosaminen. Diese Nitrosamine haben allerdings chemisch nichts mit den Nitrosaminen zu tun, welche oft in Ballons gefunden werden. Nitrosamine  sind lediglich eine Stoffgruppe von ganz unterschiedlichen Stoffen.

Aus Sorgfaltsgründen hat das Deutsche Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit der 16. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung bereits im Juli 2008 Grenzwerte für Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe in Luftballons festgelegt. Und die Europäische Union hat mit der Neuauflage der Europäischen Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG  von 2009 diese Grenzwerte mit einer Übergangsfrist bis zum 20.07.2013 übernommen.

Grenzwerte:

Nitrosamine: 0,05 mg/Kg Ballon
Nitrosierbare Stoffe: 1,0 mg/Kg Ballon

Die Einhaltung dieser Grenzwerte wird in Deutschland behördlich streng überwacht. Bei Nichteinhaltung drohen dem Inverkehrbringer ernstzunehmende Konsequenzen bis hin zu Rückrüfaktionen. So werden vermeintlich billige Produkte ganz schnell zur Image- und Kostenfalle. Denn eines ist klar, Nitrosamine in nennenswerten Größenordnungen entstehen ausschließlich direkt bei der Produktion von Ballons durch den Einsatz billiger bzw. ungeeigneter Stoffe. Eine nachträgliche nennenswerte Kontamination durch Umweltbedingungen ist basierend auf der Theorie der Nitrosaminbildung und wissenschaftlichen Untersuchungen ausgeschlossen. 

Die Produkte der Firma Karaloon erfüllen uneingeschränkt diese Grenzwerte und werden regelmäßig einer freiwilligen regelmäßigen Produktüberwachung durch den TÜV unterzogen. Nicht zuletzt tragen unsere Produkte das Proof-Logo: Sicherheits- und schadstoffgeprüftes Spielzeug.