Entflammbarkeit und Luftballons
Luftballons bestehen aus Naturkautschuklatex und unterliegen als Spielzeug den Europäischen Spielzeugnormen EN-71ff . Die Entflammbarkeit von Spielzeug ist in der EN 71-2 geregelt.
In dieser Norm sind zunächst allgemeine Anforderungen hinsichtlich der Entflammbarkeit festgelegt. Außerdem sind für besondere Spielzeuge wie z.B. Bärte, Schnurrbärte, Masken, Perücken etc. gesonderte Anforderungen definiert.
Der Luftballon unterliegt hinsichtlich der Norm nur den allgemeinen Anforderungen der Entflammbarkeit. Darin sind folgende Dinge festgelegt:
Verbotene Materialien zur Herstellung von Spielzeug:
· Zelluloid und Materialien mit dem gleichen Brennverhalten (ausgenommen wenn sie in Lacken
oder Anstrichstoffen verwendet werden)
· Materialien mit einer haarigen Oberfläche, die bei der Annäherung an eine Flamme ein oberflächiges Abflammen
erzeugen.
Außerdem darf Spielzeug keine entzündlichen Gase, keine hochentzündlichen Flüssigkeiten, keine leicht entzündlichen oder entzündlichen Flüssigkeiten sowie keine leicht entzündlichen festen Stoffe enthalten.
Unsere Luftballons entsprechen in jeder Hinsicht den Anforderungen dieser Norm.
Zusätzlicher Hinweis:
Oft werden wir nach der Schwerentflammbarkeit unserer Ballons gemäß Brandklasse B1 gefragt. Diese Brandklasse stammt aus der Norm DIN 4102 für Baustoffe und Bauteile. Als Baustoffe im Sinne der Norm gelten platten- und bahnenförmige Materialien, Verbundwerkstoffe, Bekleidungen, Dämmstoffe, Beschichtungen, Rohre und Formteile.
B1: schwer entflammbare
B2: normal entflammbare
B3: Leicht entflammbare
Generell sind Latexballons und Folienballons entflammbar, fallen aber per Definiton nach unserer Auffassung nicht unter die DIN 4102. Ggf. sind Auflagen bei Veranstaltungen mit den örtlichen Behörden und Feuerwehren abzuklären. Ballon dürfen nur mit Luft oder einem nicht brennbaren Gas gefüllt werden. Diese Anforderung ist u.a. in Merkblättern von Feuerwehrverbänden und Messezentren verankert.