REACH und Luftballons

REACH ist in aller Munde und sorgt bei vielen Kunden für Verunsicherung. Deshalb möchten wir hier kurz erläutern, was REACH bedeutet und welche Auswirkungen dies für Luftballonkunden hat.

REACH ist eine  Verordnung für das EU-Chemikalienrecht, welche am 1.6.2007 in Kraft getreten ist. Die Abkürzung REACH steht für:  

Registration (Registrierung) 

Evaluation (Bewertung) 

Authorisation ( Zulassung) 

Restriction of (Beschränkung) 

Chemicals (chemischer Stoffe)

 

Sinn dieser Verordnung ist es, die Einfuhr von gefährlichen Stoffen in die Europäische Union zu bewerten, zu beschränken bzw. ggf.  zu verhindern, zum Schutz von Mensch und Umwelt.

REACH gilt hauptsächlich für Stoffe. Nun gelten Luftballons nicht als Stoffe, sondern Erzeugnisse, so dass sie nur bedingt unter die Regelungen von REACH fallen.

Enthält ein Erzeugnis bedenkliche Stoffe gemäß Artikel 59 der REACH-Verordnung (s.g. SVHC) in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent und ist dieser Stoff in einer Menge von mehr als 1t/Jahr enthalten, ist dieser Stoff durch den Importeur gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung an die REACH Agentur zu melden. 

Aber was heißt SVHC ?  : Substances very high concern

SVHC-Stoffe sind krebserzeugende, erbgut- oder fortpflanzungsgefährdende,  persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe. Dazu gehören auch Stoffe, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen sehr wahrscheinlich schwerwiegende Wirkungen auf die menschliche Gesundheit oder auf die Umwelt haben. Die Liste dieser Stoffe wird in REACH kontinuierlich aktualisiert. 

Nun die gute Nachricht. Unsere Produkte sind bezüglich REACH völlig unproblematisch.